09.04.2014 BAG: Anspruch auf Schichtdienst ohne Nachtdienst (Krankenhaus)

Kann eine Krankenschwester krankheitsbedingt „nur" nicht mehr in der Nachtschicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtdienst. So entschied es der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts, wie auch die Vorinstanzen.

Der Pflegedirektor schickte die klagende Krankenschwester nach einer betriebsärztlichen Untersuchung, in der die festgestellte Nachtdienstuntauglichkeit bestätigt wurde, nach Hause (Juni 2012). Die Klägerin bot ihre Arbeitskraft an. Bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im November 2012 wurde sie nicht beschäftigt. Sie erhielt zunächst Entgeltfortzahlung, dann Arbeitslosengeld. Die auf Entgeltzahlung gerichtete Klage für die Zeit der Nichtbeschäftigung war letztlich erfolgreich. Die Klägerin ist weder arbeitsunfähig, noch ist ihr die Arbeitsleistung unmöglich geworden. Sie kann alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten ausüben. Die Arbeitgeberin hat auf das gesundheitliche Defizit Rücksicht zu nehmen.

Quelle: Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung 16/2014 vom 09.04.2014 (10 AZR 637/13).

Frank Heinemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lippstadt

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